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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Schülersprachreisen

Sprachcaffe Sprachreisen AGB

Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Schülersprachreisen. Wir weisen Sie auf die gesetzlich vorgeschriebene Unter-richtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach §651a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), auf die Insolvenzsicherung der im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Reiseveranstalter nach §651s des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und auf den Datenschutz nach der DSGVO hin. Die Unterrichtung nach §651a BGB können Sie unter www.sprachcaffe.de/unterrichtung-des-reisenden und unsere Datenschutzerklärung können Sie unter www.sprachcaffe.de/datenschutz einsehen und abrufen.

Sie suchen nach den AGBs für Erwachsene? Dann klicken Sie hier.

Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit für Ihre Anmeldung unseren Onlineshop (www.sprachcaffe.de). Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch SPRACHCAFFE zustande. Wir bestätigen Ihre Anmeldung schriftlich oder per E-Mail.

:Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind entsprechend den rechtlichen Regelungen unter Beachtung der Vorgaben gemäß den EU-Richtlinien gegen Insolvenz agbesichert. Reiseveranstalter ist unser Kooperationspartner Languages Plus Taalreizen BV in Amsterdam, der dort insolvenzversichert ist. SPRACHCAFFE ist die autorisierte Vertretung in Deutschland.

SGR ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Rotterdam. SGR wurde 1983 gegründet, mit dem Ziel Reisende vor dem Bankrott zu schützen. SGR ist der größte Garantiefonds in den Niederlanden und der erste Reisegeldgarantiefonds in Europa. Reiseveranstalter sind nach geltendem Europäischen Recht dazu verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern. Languages Plus Taalreizen (Handelsregisternummer KVK 33237317 Vestigingsnr. 000019000588) ist ein in den Niederlanden registrierter Teilnehmer von SGR (Stichting Garantiefonds Reisgelden). Diese Registrierung ist aufwww.sgr.nl überprüfbar.

Bei allen Programmen, die wir in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen durchführen, gilt ausschließlich der im Rahmen der jeweiligen Programmbeschreibung aufgeführte Leistungsumfang. Dies gilt für folgende Programme: Dublin und Weymouth.

Unterbringung als einziger deutsch-sprachiger Gast in der Familie, freiwillige Versicherungen, Taschengeld, Verpflegung während der Hin- und Rückreise, zusätzliche Ausflüge und am Kursort entstehende Fahrtkosten.

Wir bitten Sie eine Woche nach Erhalt unserer Buchungs-bestätigung/Rechnung eine Anzahlung von 15 % des Reisepreises, höchstens €250,00 pro Teilnehmer zu leisten. Die Zahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Prämie für ein Versicherungspaket bzw. eine Reiserücktrittskostenabsicherung ist im Reisepreis nicht enthalten und wird mit der Anzahlung fällig. Die Zahlung des restlichen Reisepreises ist 3 Wochen vor Reisebeginn fällig.

Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie als "qualifizierte Reiseunterlage" den Sicherungsschein. Die Reiseunterlagen werden Ihnen von SPRACHCAFFE/vom Reisebüro je nach Wunsch zugesendet oder ausgehändigt.

Unsere Schulen bieten sehr differenzierte Leistungsstufen (Niveaus) an. Die Einstufung in das entsprechende Lernniveau bei Gruppenkursen kann nur sinnvoll vor Ort am erste Unterrichtstag erfolgen. Es ist deshalb nicht völlig auszuschließen, dass der Einstufungstest in seltenen Ausnahmefällen nicht genug Teilnehmer einer Kenntnisstufe zum Gruppenunterricht am 1. Kurstag ergibt. In diesem Fall führen die Schulen den Kurs als (Semi-) Einzelunterricht durch, wobei mindestens 60 % der Dauer des gebuchten Gruppenkurses als (Semi-) Einzelunterricht angeboten werden (anstelle von 20 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht 12 Einheiten (Semi-) Einzelunterricht, anstelle von 30 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht 18 Einheiten (Semi-) Einzel-unterricht). Es handelt sich in jedem Fall um ein "Upgrade", eine Qualitätssteigerung, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen.

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Bei einer erheb-lichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns wegen Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Reisebeginn können Sie vom Vertrag zurücktreten. SPRACHCAFFE ist in diesem Fall verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichterfüllung der Reise in Kenntnis zu setzen und ihm der Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten dann die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.

Sie können bei Rücktritt durch SPRACHCAFFE alternativ die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Sie sind verpflichtet, dieses Recht unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie von der Reise zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und unseren Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei SPRACHCAFFE. Die Höhe der Rücktrittskosten richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die
Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts je angemeldetem Teilnehmer fordern müssen, wie nachfolgend aufgeführt. Sie haben allerdings das Recht, uns nachzuweisen, dass die getroffenen Aufwendungen geringer als die geforderten Rücktrittskosten sind.

Bei Buchungen inklusive Anreise beträgt die Rücktrittspauschale:

• Bis 30 Tage vor Reisebeginn 40 %

• Ab 29. Bis 22. Tag vor Reisebeginn 50 %

• Ab 21. Bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 %

• Ab 14. Bis 7. Tag vor Reisebeginn 70 %

• Ab 6. Tag vor Reisebeginn 80 %

• Am Tag des Reiseantritts, bei Nichtantritt der Reise oder nach Reisebeginn 90 %
des Gesamtpreises.

Findet sich eine Ersatzperson, entstehen keine Stornokosten; ggf. Umbuchungskosten. Der Nachweis keines oder eines geringen Schadens bleibt den Reisenden vorbehalten.


Bei Buchungen exklusive Anreise beträgt die Rücktrittspauschale:

• Bis 45 Tage vor Reisebeginn 10 %

• Bis 30 Tage vor Reisebeginn 30 %

• Ab 29. Tag vor Reisebeginn 50 %

• Am Tag des Reiseantritts, bei Nichtantritt oder nach Reisebeginn 80 % des Gesamtpreises.

Eventuell ersparte Aufwendungen werden von SPRACHCAFFE erstattet. Der Nachweis keines oder eines geringen Schadens bleibt den Reisenden vorbehalten.

Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung der Reise, oder verhält sich grob vertragswidrig, so hat SPRACHCAFFE das Recht, fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt SPRACHCAFFE erhalten; eventuell ersparte Aufwendungen werden dem Teilnehmer gutgeschrieben.

Schließen Sie bei uns eine Reiserücktrittversicherung ab, werden dadurch die vorstehend genannten Stornokosten bei Nichtantritt der Reise wegen unerwarteter Krankheit oder schweren Unfallverletzungen ersetzt. Sie tragen einen Selbstbehalt von 20 % der Stornokosten, sofern keine akut notwendige voll stationäre Krankenhausbehandlung Anlass der Reiseabsage war.

Sollte Sie sich nach Abschluss des Reisevertrags mit uns bis 31 Tage vor Reisebeginn dazu entschließen, statt des ursprünglich gebuchten Sprachkurses einen anderen durchzuführen oder aber eine geeignete Ersatzperson zu stellen, so müssen wir Ihnen für unseren Mehraufwand eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,00 € berechnen. Spätere Umbuchungen können wir nach Rücksprache gegen eine erhöhte Umbuchungsgebühr vornehmen.

Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer dagegen verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihm nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfalle von der weiteren Reise auszuschließen.

Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten, wie eine vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung, usw.) ist auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise möglich. Entstehende Kosten durch die verfrühte Heimreise gehen zu Lasten des Teilnehmers. Im Falle des Ausschlusses von der Reise bleibt der Reisepreis SPRACHCAFFE erhalten, eventuell ersparte Aufwendungen werden dem Reise-teilnehmer erstattet.

Da es sich bei den angebotenen Flügen um Sondertarife handelt, ist eine Umbuchung vor Reiseantritt nicht oder nur gegen Gebühr möglich. Nach Reiseantritt kann der Flug nicht mehr umgebucht werden.

Die Begleitung der Flüge hängt von der tatsächlichen Anzahl der Reiseteilnehmer an dem entsprechenden Flug ab. Die Begleitung kann erst ab einer Gruppengröße von mindestens fünf Teilnehmern angeboten werden. Wir werden Sie spätestens 20 Tage vor Reisebeginn darüber informieren, ob die entsprechende Gruppengröße erreicht wurden und die Flüge begleitet werden oder nicht.

SPRACHCAFFE wird Staatsangehörigen eines Staats der Europäischen Gemeinschaft, in denen die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss sowie über deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, der Reiseveranstalter hat die entstandene Verzögerung zu vertreten.

Unsere Haftung für Schäden, die nicht Köperschäden sind, ist bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers nicht schuldhaft durch uns herbeigeführt wurde oder SPRACHCAFFE für einem dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Deliktische Ansprüche des Teilnehmers gegen SPRACHCAFFE bleiben von dieser Haftungsbeschränkung ungerührt. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbingende Leistung internationale Übereinkommen oder nur unter bestimmten Vorraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch SPRACHCAFFE gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf berufen.

Ansprüche aus dem Reisevertrag nach § 651i Abs. 3 BGB verjähren innerhalb von zwei Jahren. Diese Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden sollte. Die Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen bleibt von dieser Regelung unberührt.

Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die Plattform ist über die folgende Internetadresse erreichbar:

ec.europa.eu/consumers/odr/

SPRACHCAFFE ist weder gesetzlich verpflichtet noch bereit, an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

Mit der Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen übertragen Sie SPRACHCAFFE das Recht, Fotos, Filme und Tonaufnahmen, die während des Kurses entstanden sind, unentgeltlich für Werbezwecke nutzen zu können, ohne eine separate Einwilligung von Ihnen einholen zu müssen. Diese Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen.

Sollte einer der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.

Gerichtsstand für Klagen von Vollkaufleuten gegen SPRACHCAFFE Reisen GmbH ist ausschließlich Frankfurt am Main. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.

Hinweis

Copyright © und verantwortlich für den Inhalt:
SPRACHCAFFE Reisen GmbH
Gartenstr. 6, 60594 Frankfurt/M.
Tel.: (069) 61 09 120
Fax: (069) 60 31 395
info@sprachcaffe.com
www.sprachcaffe.de
HRB 25400 Frankfurt / Stand: 06.01.22

REISEVERANSTALTER

Languages Plus Taalreizen BV
Joop Geesinkweg 901
1114 Ab Amsterdam